Berufsbetreuer für Ihre Region.

MeinBetreuungsbüro stellt Betreuer:innen eine professionelle Office-Infrastruktur zur Verfügung und befähigt damit mehr Menschen, den Beruf auszuüben. Was das für Ihre Zusammenarbeit bedeutet, erfahren Sie hier.

Forschung und Entwicklung mit Auszeichnung

Unser Unternehmen trägt das BSFZ-Siegel für ein anerkanntes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und wird durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert.

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Was MeinBetreuungsbüro ist – und was nicht

Professionelles Office

Wir übernehmen die administrative Arbeit – durch Betreuungsfachangestellte.

Kein Betreuungsverein

MeinBetreuungsbüro ist kein anerkannter Betreuungsverein nach §§ 14–18 BtOG. Wir sind eine Office-Dienstleistung für Betreuer:innen.

Was das für Sie bedeutet

Neue Betreuer:innen gewinnen

Wir sprechen gezielt Menschen an, die sich eine sinnvolle und selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer:in vorstellen können. Mit einem praxisnahen Berufseinstieg sorgen wir dafür, dass in kurzer Zeit neue Betreuungskapazitäten in der Region entstehen.

Verlässliche Kapazitäten statt ständiger Einzelfallsuche

Bei jeder neuen Betreuung erneut Angehörige anzufragen oder einzelne Betreuer:innen nach freien Kapazitäten abzusuchen, kostet Zeit und schafft Unsicherheit. Wir bauen verlässliche Strukturen auf, damit dauerhaft geeignete Betreuer:innen zur Verfügung stehen.

Behörden dauerhaft entlasten

Unser gemeinsames Ziel ist, dass betreute Menschen zuverlässig jemanden an ihrer Seite haben, der sich kümmert. Behörden und MeinBetreuungsbüro spielen dabei im selben Team: Die Behörde kennt den regionalen Bedarf, wir gewinnen und begleiten geeignete Berufsbetreuer:innen. So können eigene Behördenbetreuungen langfristig vermieden werden.

Registrierung und Zuständigkeit

Jede:r Betreuer:in ist eigenständig bei der zuständigen Stammbehörde registriert. Die Bestellungen erfolgen auf die jeweilige Person, nicht auf MeinBetreuungsbüro. An den gesetzlichen Zuständigkeiten und der rechtlichen Struktur ändert sich nichts.

BtOG-Konformität

Registrierung
Jede:r Betreuer:in ist bei der zuständigen Stammbehörde nach § 23 BtOG registriert und erfüllt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
Haftung
Die rechtliche Verantwortung für alle Betreuungsentscheidungen liegt beim/bei der registrierten Betreuer:in. MeinBetreuungsbüro trifft keine Betreuungsentscheidungen.
Weisungsfreiheit
Unsere Betreuer:innen sind weisungsfrei. MeinBetreuungsbüro gibt keine inhaltlichen Weisungen zu Betreuungsentscheidungen. Die Zusammenarbeit beschränkt sich auf administrative Unterstützung.

Infomaterial und Vereinbarung

Hinterlassen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse. Wir senden Ihnen die Unterlagen anschließend persönlich zu.

Ihr E-Mail-Programm öffnet eine vorbereitete Anfrage. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sprechen Sie uns an

Für Fragen zu unserem Modell stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.